Über konsularische Anmeldung der Adoptivkinder

mit der russischen Staatsangehörigkeit beim Generalkonsulat

Laut Regierungsverordnung der Russischen Föderation vom 29.03.2000 sind Adoptivkinder mit der russischen Staatsangehörigkeit bei den zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen der Russischen Föderation innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland anzumelden.

Für die konsularische Anmeldung eines Adoptivkindes sind dem Generalkonsulat der Russischen Föderation in Frankfurt am Main folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Auslandspass des adoptierten Kindes im Original.

2. Personalausweise der Adoptiveltern mit Ablichtungen.

3. Adoptionsurkunde mit einer Ablichtung.

4. Ein vollständig ausgefulltes Formular (in pdf-Format öffnen).

5. Zwei Lichtbilder (3x4) des adoptierten Kindes.

6. Ein Umschlag mit Rücksendeanschrift.

Die Gebühr beträgt 40,- Euro und ist bei der Kasse des Generalkonsulats in Bar zu bezahlen.