
Über konsularische Anmeldung der Adoptivkinder
mit der russischen Staatsangehörigkeit beim
Generalkonsulat
Laut Regierungsverordnung der Russischen Föderation vom
29.03.2000 sind Adoptivkinder mit der russischen Staatsangehörigkeit bei
den zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen der
Russischen Föderation innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise in die
Bundesrepublik Deutschland anzumelden.
Für die konsularische Anmeldung eines Adoptivkindes sind
dem Generalkonsulat der Russischen Föderation in Frankfurt am Main
folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Auslandspass des adoptierten Kindes im Original.
2. Personalausweise der Adoptiveltern mit Ablichtungen.
3. Adoptionsurkunde mit einer Ablichtung.
4. Ein vollständig ausgefulltes Formular (in
pdf-Format
öffnen).
5. Zwei Lichtbilder (3x4) des adoptierten Kindes.
6. Ein Umschlag mit Rücksendeanschrift.
Die Gebühr beträgt 40,- Euro und ist bei der Kasse des
Generalkonsulats in Bar zu bezahlen.
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