| |
|

Die Eheschließung in der Russischen Föderation
Falls Sie beabsichtigen, die Eheschließung in der Russischen Föderation
vorzunehmen, dann sollen Sie folgende Unterlagen einer
Konsularvertretung der Russischen Föderation vorlegen:
1. Reisepass (Original und Kopie mit Übersetzungen).2. Geburtsurkunde.
3. Ein von dem zuständigen Standesbeamten ausgestellte
Ehefähigkeitszeugnis.
4. Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstand.
5. Unterlagen, die die Auflösung der früheren Ehen bestätigen (Scheidungs-gerichtsurteil,
Sterbeurkunde des Ehepartners).
Alle o.g. Originäle der deutschen Unterlagen (nicht aber russische
Übersetzungen) sollen bei zuständigen Behörden der Bundesrepublik mit
APOSTILLE gemäß Haager Übereinkommen vom 5 Oktober 1961 versehen werden.
Es ist unbedingt erforderlich, Übersetzungen von allen Unterlagen in die
russische Sprache beizulegen. Schriftstücke ohne Übersetzungen können
von uns nicht bearbeitet werden.
Die Konsulargebühr für eine Beglaubigung beträgt 15 EURO pro Seite der
Übersetzung.
Alle obengennante Unterlagen können Sie nur persönlich im
Generalkonsulat bestätigen lassen.
|
|
|