
Über die Feststellung der Staatsangehörigkeit
Russische Staatsangehörige weisen sich im Ausland durch einen gültigen
Auslandspass aus. Bei Bedarf (Passverlust bzw. zweifelhafte Unterlagen)
wird bei den zuständigen russischen Behörden über die
Staatsangehörigkeit sowie den Wohnort der Betroffenen angefragt. Die
Anfrage zur Feststellung der Staatsangehörigkeit ist kostenpflichtig.
Die Gebühr betragt 100,- Euro.
Für die Anfrage werden folgende Angaben benotigt:
- Personalien der betroffenen Person (Name, Vor- und Vatersname,
Geburtsdatum);
- Grund und Datum der Ausreise;
- Auslandspassangaben (Nummer, Behörde, Datum und Ausstellungsort);
- Volle Anschrift in Russland und Deutschland, evtl. Telefonverbindung;
- 1 Passbild;
- Ablichtungen der vorhandenen Unterlagen (Ausweis, Führerschein u. a.);
- Quittung.
Sobald die Antwort vorliegt, wird der Antragsteller über das Ergebnis
schriftlich informiert. Danach sind auch weitere konsularische
Leistungen moglich (Ausstellung eines Reisepasses bzw.
Passersatzpapiers, Abmeldung in Russland, Ausbürgerung etc.).
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