Über die Feststellung der Staatsangehörigkeit

Russische Staatsangehörige weisen sich im Ausland durch einen gültigen Auslandspass aus. Bei Bedarf (Passverlust bzw. zweifelhafte Unterlagen) wird bei den zuständigen russischen Behörden über die Staatsangehörigkeit sowie den Wohnort der Betroffenen angefragt. Die Anfrage zur Feststellung der Staatsangehörigkeit ist kostenpflichtig. Die Gebühr betragt 100,- Euro.

Für die Anfrage werden folgende Angaben benotigt:

- Personalien der betroffenen Person (Name, Vor- und Vatersname, Geburtsdatum);

- Grund und Datum der Ausreise;

- Auslandspassangaben (Nummer, Behörde, Datum und Ausstellungsort);

- Volle Anschrift in Russland und Deutschland, evtl. Telefonverbindung;

- 1 Passbild;

- Ablichtungen der vorhandenen Unterlagen (Ausweis, Führerschein u. a.);

- Quittung.

Sobald die Antwort vorliegt, wird der Antragsteller über das Ergebnis schriftlich informiert. Danach sind auch weitere konsularische Leistungen moglich (Ausstellung eines Reisepasses bzw. Passersatzpapiers, Abmeldung in Russland, Ausbürgerung etc.).