Konsulardienstleistungen beim Transport der Särge (Urnen)
in die Russische Föderation
Die konsularischen Dienstleistungen bestehen in der
Registrierung eines Todesfalls, Legalisierung der von der deutschen
Seite erteilten Dokumente, Ausstellung der für Grenz- und Zollbehörden,
bzw. Sozialämter der Russischen Föderation benötigten Unterlagen, und
Plombirung der Särge (Urnen) für den Weitertransport in die Russische
Föderation.
Im Rahmen der russischen Gesetzgebung werden die o.g.
Massnahmen ausschließlich durch die in der Bundesrepublik Deutschland
zugeslassenen Bestattungsinstitute durchgeführt.
Das Generalkonsulat leistet dabei keine finanzielle
Hilfe. Alle Bestattungskosten werden von Verwandten des Verstorbenen
oder von Versicherungsunternehmen übernommen.
Das Verfahren unterscheidet sich abhängig von der
Staatsangehörigkeit des Verstorbenen.
Im Fall der Bestattung eines russischen
Staatsangehörigen werden keine Konsulargebühren erhoben.
Ein deutsches Bestattungsinstitut liegt dem
Generalkonsulat folgende Unterlagen in Kopien per Fax oder E-Mail
(die Übersetzung ins Russische ist dabei nicht erforderlich) vor:
1. Russischer Reisepass des/der Verstorbenen.
2. Russischer Inlandspass ggf. die Geburtsurkunde
(falls vorhanden) des/der Verstorbenen.
3. Auszug aus dem Sterbeeintrag oder aus der
Sterbeurkunde (von einem deutschen Standesamt erteilt) mit Apostille.
4. Leichenpass (für Urnen nicht erforderlich) mit
Apostille.
5. Todesbescheinigung (vertraulicher Teil, Blatt 2
oder 3) mit der angegebenen Todesursache.
6. Todesbescheinigung (nichtvertraulicher Teil, Blatt
2 oder 3) mit Hinweisen dafür, dass der/die Verstorbene an keiner
übertragbaren Krankheit erkrankt war.
7. Bestätigung des deutschen Bestattungsinstitutes
(bzw. des Krematoriums), dass sich im Sarg (bzw. in der Urne) keine
fremden Gegenstände befinden.
8. Bescheinigung des Krematoriums über die
Einäscherung (für Urne) mit Apostille.
Für die Verstorbenen, deren russische Staatsangehörigkeit
nicht festgestellt wurde, werden Konsulargebühren nach allgemeinem Tarif
(als für nicht russische Staatsangehörige) erhoben. Ein deutsches
Bestattungsinstitut liegt dem Generalkonsulat folgende Unterlagen in
Kopien per Fax oder E-Mail (die Übersetzung ins Russische ist dabei
nicht erforderlich) vor:
1. Personalausweis des/der Verstorbenen.
2. Zustimmung des russischen Bestattungsinstitutes
(bzw. des Friedhofes), die Bestattung durchzuführen.
3. Auszug aus dem Sterbeeintrag oder aus der
Sterbeurkunde (von einem deutschen Standesamt erteilt) mit Apostille.
4. Leichenpass (für Urnen nicht erforderlich) mit
Apostille.
5. Todesbescheinigung (vertraulicher Teil, Blatt 2 oder 3) mit der
angegebenen Todesursache.
6. Todesbescheinigung (nichtvertraulicher Teil, Blatt
2 oder 3) mit Hinweisen dafür, dass der/die Verstorbene an keiner
übertragbaren Krankheit erkrankt war.
7. Bestätigung des deutschen Bestattungsinstitutes
(bzw. des Krematoriums), dass sich im Sarg (bzw. in der Urne) keine
fremden Gegenstände befinden.
8. Bescheinigung des Krematoriums über die
Einäscherung (für Urne) mit Apostille.
Nach dem Erhalt der Kopien der o.g. Dokumente werden die
benötigten Unterlagen von dem Generalkonsulat vorbereitet und ein Termin
für den Bestattungsinstitutsvertreter bezüglich Lötung des
Zinkkontainers und der Versiegelung des verzinkten Sarges (der Urne)
vereinbart.
Sprechstunden: werktags, von 9:00 bis spätestens 11:00.
Zum festgelegten Termin werden die benötigten Unterlagen
im Original vom Notar nachgeprüft und anschließend die
Konsularbescheinigungen ausgegeben.