Akkreditierung von ausländischen Unternehmen
in der Russischen Föderation
Zur Akkreditierung von Niederlassungen (Vertretungen)
ausländischer Unternehmen bei der Handels- und Industriekammer der
Russischen Föderation sind folgende Unterlagen erforderlich:
1. Vollmachturkunde zur Verhandlungenführung zwecks
Eröffnung einer Niederlassung (Vertretung) des Unternehmens in der
Russischen Föderation, die einem Vertreter dieses Unternehmens erteilt
worden ist.
2. Schriftliche Erklärung (mit russischer Übersetzung)
mit folgenden Angaben: Firmenname, Gründungszeit, Sitz,
Tätigkeitsbereich, Firmenleitung laut Statut (Vertrag), Eröffnungszielle
der Niederlassung (Vertretung), Geschäftsverbindungen zu russischen
Partnern, Perspektiven der Zusammenarbeit.
3. Statut ggf. ein anderes, den Statut gesetzlich
ersetzendes Dokument bzw., soweit kein Statut gesetzlich erforderlich
ist, eine Bescheinigung der zuständigen Behörde mit entsprechenden
Bestimmung.
4. Auszug aus dem Handelsregister ggf. eine
Registrierungsbescheinigung mit Bestätigung der Firmeneintragung.
5. Beschluß des Unternehmens über Eröffnung einer
Niederlassung (Vertretung) in der Russischen Föderation.
6. Bankbonitätsbescheinigung des Herkunftslandes.
7. Niederlassungsordnung mit Angaben zur inneren Ordnung
und zu Verhältnissen zum Hauptunternehmen.
8. Mindestens zwei Empfehlungsschreiben russischer
Geschäftspartner mit Teilnehme der Russischen Föderation.
9. Vollmachturkunde zur Kontoeröffnung und Konteführung
(mit russischer Übersetzung), die einem Vertreter des Unternehmens oder
dem Leiter der Niederlassung (Vertretung) erteilt worden ist. Im letzten
Fall ist auch ein Dokument mit Ernennungsbestätigung des Niederlassungs-
bzw. Vertretungsleiters erforderlich. Die Vollmachturkunde soll bei
einer ausländischen diplomatischen (konsularischen) Vertretung in der
Russischen Föderation bzw. bei einer russischen diplomatischen
(konsularischen) Vertretung im Ausland beglaubigt werden.
10. Notariellbeglaubigte Karte mit Musterunterschriften
der zur Kontoführung berechtigten Personen sowie Firmenstempelabdruck
der Niederlassung (Vertretung). Bei einer Änderung oder Erweiterung des
Berechtigtenkreises soll eine schriftliche Benachrichtigung bzw. eine
neue Karte vorgelegt werden.
11. Folgende Unterlagen:
- Bescheinigung über Anmeldung bei einer
Steuerinspektion;
- Benachrichtigung für den Versicherer mit Stempel des Rentenfonds;
- Antrag auf Devisenkontoeröffnung;
- Vertrag auf Devisenkontoeröffnung.
12. Versichererbenachrichtigung mit Stempel des
Rentenfonds.
13. Antrag auf Devisenkontoeröffnung.
14. Vertrag auf Devisenkontoeröffnung.
15. Garantieschreiben mit Bestätigung der juristischen
Firmenanschrift und mit Vermerk des Büros für technische Inventarisation
sowie Mietvertrag bzw. Eigentumsbescheinigung in der Anlage.
16. Karte mit Niederlassungangaben (von der Handels- und
Industriekammer ausgestellt).
Alle russischen Übersetzungen sollen notariell beglaubigt
werden. Die in Punkten 1 bis 6 Unterlagen sollen mit Apostille laut
Haager Konvention von 1961 beglaubigt werden.
Ist für eine Niederlassungseröffnung laut der
Gesetzgebung des Unternehmenherkunftslandes eine staatliche
Sondergenehmigung erforderlich, so soll eine beglaubigte Kopie dieser
Genehmigung der Erklärung beigefügt werden.
Die Niederlassung (Vertretung) stellt auf Verlangen der
Handels- und Industriekammer auch weitere Informationen zu ihrer
Tätigkeit zur Verfügung.
Für die Erteilung der Genehmigung zur Eröffnung einer
Niederlassung (Vertretung) ggf. ihre Verlängerung wird entsprechende
Gebühr erhoben.