VISAGEBÜHREN UND ANTRAGSBEARBEITUNGSZEIT

1. Bürger der Europäischen Union (ausser Grossbritannien und Ireland), der Schweiz, Island und Norwegien

a) Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen pro Halbjahr (gemäss Artikel 6 und 7 des Visaerleichterungsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation vom 25.05.2006. Inkrafttreten am 01.06.2007)

Normale Bearbeitung (10 Tage)
35 EUR
Expressbearbeitung (1-3 Tage, nicht in allen Fällen möglich)
70 EUR

Artikel 6 - Antragsbearbeitungsgebühren

1. Für die Bearbeitung der Visumanträge wird eine Gebühr in Höhe von 35 EUR erhoben.

2. Die Vertragsparteien verlangen eine Bearbeitungsgebühr von 70 EUR, wenn der Visumantrag und die nötigen Unterlagen vom Antragsteller erst drei Tage oder weniger vor seiner geplanten Abreise eingereicht werden. Ausgenommen sind die in Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben b, e und f sowie in Artikel 7 Absatz 3 genannten Fälle.

3. Folgende Personenkategorien sind von der Gebühr befreit:

a) enge Verwandte – Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde), Großeltern und Enkelkinder – von Bürgern der Europäischen Union und Staatsangehörigen der Russischen Föderation, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation bzw. eines Mitgliedstaates rechtmäßig wohnhaft sind (nur bei Vorlage der Originale und Kopien der die Verwandschaft beweisenden Dokumente: Geburts- oder Heiratsurkunden, Dokumenten über die Namensänderung usw.);

b) Angehörige offizieller Delegationen, die mit an einen Mitgliedstaat, die Europäische Union bzw. die Russische Föderation gerichteter offizieller Einladung an Treffen, Besprechungen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen von zwischenstaatlichen Organisationen teilnehmen, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation bzw. eines Mitgliedstaats stattfinden;

c) Mitglieder von nationalen und regionalen Regierungen und Parlamenten, von Verfassungsgerichten und Obersten Gerichten, sofern diese nicht durch dieses Abkommen bereits von der Visumpflicht befreit sind;

d) Schüler, Studenten, Postgraduierte und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien­ oder Ausbildungszwecken einreisen wollen (nur für Studium- und humanitäre Visa mit entsprechenden Einladungen);

e) Behinderte und gegebenenfalls ihre Begleitpersonen (bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises);

f) Personen, die aus humanitären Gründen, beispielsweise zum Zwecke der Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe, reisen müssen, sowie deren Begleitpersonen und Personen, die zur Beerdigung eines engen Verwandten reisen oder einen schwerkranken engen Verwandten besuchen wollen, wenn sie entsprechende Nachweise vorlegen (Kopie der Sterbeurkunde, der medizinischen Sterbeurkunde, bei einem russischen Arzt beglaubigtes Telegramms mit einem Vermerk des Telegrafenbeamten, ärztliche Bescheinigung des schweren Zustandes, Originale und Kopien der die Verwandschaft beweisenden Dokumente: Geburts- oder Heiratsurkunden, Dokumenten über die Namensänderung usw.);

g) Teilnehmer an internationalen Jugensportveranstaltungen und deren Begleitpersonal;

h) Teilnehmer an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Tätigkeiten, darunter an Hochschul­ und anderen Austauschprogrammen (nur für humanitäre Visa mit entsprechenden Einladungen);

i) Teilnehmer an offiziellen Austauschprogrammen von Partnerstädten.    

Artikel 7- Antragsbearbeitungszeit

1. Die diplomatischen Vertretungen und konsularischen Einrichtungen der Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation entscheiden innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang des Antrags und der erforderlichen Dokumente über die Visumanträge.

2. Die Frist für die Entscheidung über einen Antrag kann in Einzelfällen insbesondere dann auf bis zu 30 Kalendertage verlängert werden, wenn eine weitere Prüfung erforderlich ist.

3. Die Frist für die Entscheidung über einen Antrag kann in dringenden Fällen auf 3 Arbeitstage oder weniger verkürzt werden.

b) Aufenthaltsdauer mehr als 90 Tagen pro Halbjahr (Arbeits- und Studiumvisa - wenn nicht befreit gemäss den Abkommen)

  Deutschland, Finnland, Italien Andere EU-Länder
Normale Bearbeitung (4-20 Tage)
60 EUR
bitte bei der Beantragung nachfragen
Expressbearbeitung (1-3 Tage)

2. Bürger anderer Länder

(Alle Preise in USD. Die Gebühren werden nach dem Innenkurs des Generalkonsulats verrechnet und an der Kasse des Konsulats in Euro bezahlt)

AUSTRALIEN

 

EINMALIG

ZWEIMALIG

MEHRMALIG

 

 

Transit

 

Transit

 

Normale Bearbeitung

55

55

105

85

175

Expressbearbeitung

110

105

210

165

350

ARGENTINIEN, GEORGIEN, ÄGYPTEN, LIBANON, MAKEDONIEN, SERBIEN, KROATIEN

 

EINMALIG

ZWEIMALIG

MEHRMALIG

 

 

Transit

 

Transit

 

Normale Bearbeitung

50

50

80

80

150

Expressbearbeitung

100

100

160

160

300

BOSNIEN- HERZEGOWINA

 

EINMALIG

ZWEIMALIG

MEHRMALIG

 

 

Transit

 

Transit

 

Normale Bearbeitung

70

70

100

100

170

Expressbearbeitung

120

120

180

180

320

BRASILIEN

 

EINMALIG

ZWEIMALIG

MEHRMALIG

 

 

Transit

 

Transit

 

Normale Bearbeitung

70

60

110

100

205

Expressbearbeitung

160

120

230

200

395

GROSSBRITANNIEN

 

EINMALIG

ZWEIMALIG

MEHRMALIG

 

 

Gesch./Arb.

Transit

 

Gesch./Arb.

Transit

 

Normale Bearbeitung

73

146

59

95

189

87

291

Expressbearbeitung

145

291

116

189

364

175

437

INDIEN

 

EINMALIG

ZWEIMALIG

MEHRMALIG

 

 

Transit

 

Transit

 

Normale Bearbeitung

45

45

90

90

116

Expressbearbeitung

90

90

135

135

161

IRELAND

 

EINMALIG

ZWEIMALIG

MEHRMALIG

 

 

Transit

 

Transit

 

Normale Bearbeitung

80

80

130

130

220

Expressbearbeitung

130

130

180

180

300

KANADA

 

EINMALIG

ZWEIMALIG

MEHRMALIG

 

 

Transit

 

Transit

 

Normale Bearbeitung

63

63

108

108

188

Expressbearbeitung

113

113

188

188

338

SÜDKOREA

 

EINMALIG

ZWEIMALIG

MEHRMALIG

 

 

Studium

Transit

 

Studium

Transit

 

Normale Bearbeitung

70

50

70

130

90

130

200

Expressbearbeitung

110

100

110

170

170

170

310

MEXICO

 

EINMALIG

ZWEIMALIG

MEHRMALIG

 

 

Transit

 

Transit

 

Normale Bearbeitung

50

50

100

100

200

Expressbearbeitung

170

170

200

200

350

USA

 

EINMALIG

ZWEIMALIG

MEHRMALIG

 

 

Transit

 

Transit

 

Normale Bearbeitung

131

131

131

131

150

Expressbearbeitung

250

250

250

250

450

THAILAND

 

EINMALIG

ZWEIMALIG

MEHRMALIG

 

 

Transit

 

Transit

 

Normale Bearbeitung

60

60

100

100

180

Expressbearbeitung

120

120

200

200

360

Die Visagebühren für die Staatsbürger der nicht aufgelisteten Länder und die Gebühren für die nicht aufgelisteten Visumarten können Sie bei der Visabeantragung erfahren.

Die entsprechenden Konsulargebühren können bei der Kasse des Generalkonsulats mit Girokarten (KEINE KREDITKARTEN!) oder in Bar bezahlt werden.