Beantragungsverfahren

 

 

 

Aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit wurden seit dem 01.11.2010 Veränderungen des Beantragungsverfahrens für die deutschen Staatsbürger eingeführt. Für die Beantragung der Visa sind jetzt Nachweise, die für Ihre Rückkehrwilligkeit in Ihren Aufenthaltsstaat sprechen, erforderlich.

Bei den Privat- und Touristenreisen: Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung (im Original), Registrierung der eigenen Firma (Original mit einfacher Kopie) oder Nachweis von Wohneigentum.

Bei den Geschäftsvisa: Vorlage und Registrierung der eigenen Firma (bei selbständig Erwerbstätigen) oder Bestätigung des Arbeitsgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des/der Arbeitsnehmers/in in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise ergeben.

Die Visumbeantragung kann persönlich, über ein Reisebüro oder per Kurier (keine Expresspost-Kuriere gemeint) erfolgen. Folgende Unterlagen sind dabei vorzulegen (unvollständige Unterlagen und nicht vollständig ausgefüllte Visumanträge werden nicht angenommen):

1.

Original-Reisepass (keine Passkopien) oder Kinderausweis. Der Reisepass soll mindestens 6 Monate (für deutsche Staatsbürger – 3 Monate) über das Ende der Reise hinaus gültig sein. Außerdem soll der Pass bzw. Kinderausweis über mindestens 2 leere Seiten zwecks Einklebens des Visums verfügen.

 

2.

In Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag. Alle Fragen des Visumantrages sind richtig und vollständig zu beantworten.
Für amerikanische Staatsbürger ist ein gesonderter Visumantrag auszufüllen.

 

3.

Auf dem Visumantrag festgeklebtes Passbild (keine Ablichtungen), Format 3x4 cm. Fotos im Profil, mit Mütze sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, werden nicht akzeptiert.

 

4.

Reisekrankenversicherungnachweis von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen sowie in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefülltes Versicherungskartenformular. Daten im Versicherungskartenformular sollen mit Daten im Visumantrag zusammenfallen.

 

5.

Einladung / Reisebestätigung.

Tipps:
Bei Bus- PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechendes Vermerk im Visumantrag sowie in der Einladung erforderlich; unbedingt Kennzeichen, Modell und Farbe des Kraftfahrzeuges angeben. Diese Angaben werden in das Visum übertragen.
Für mitreisende Kinder, die im Pass der Eltern eingetragen sind - ein entsprechendes Vermerk im Visumantrag sowie in der Einladung jenes Elternteils, in dessen Visum das Kind eingetragen wird. Achtung: das Lichtbild des Kindes, das im Reisepass der Eltern eingetragen ist, soll in diesem Pass eingeklebt sein.

1. Für Geschäfts- und Dienstreisen wird zur Visumbeantragung eine vom russischen Außenministerium, seiner entsprechenden regionalen Vertretung, oder den Behörden des russischen Innenministeriums ausgestellte förmliche Einladung benötigt.

Die Einladung ist von Vertretern russischer Firmen, Institutionen oder Organisationen bzw. anderer Einrichtungen bei der Konsularabteilung des Außenministeriums der Russischen Föderation oder bei den Vertretungen des Außenministeriums in den Regionen oder Behörden des russischen Innenministeriums für die einzuladenden Personen mit einem gesonderten Formular zu beantragen (dazu benötigt Ihr Partner in Russland Passkopien der einzuladenden Personen). Nur aufgrund dieses Antrags wird eine entsprechende Einladung auf einem speziellen Formular mit Kopfbogen, Stempel und Unterschrift ausgestellt, welches dann dem ausländischen Besucher von seinem russischen Partner für die Visumbeantragung zugeleitet werden soll.

Tipp:
    Visa für die Teilnehmer der Kultur-, Jugend- oder Schüleraustauschreisen, als auch Reisen mit dem Zweck Studienaufenthalt, humanitäre bzw. karitative Hilfe werden aufgrund einer vom russischen Außenministerium, seiner regionalen Vertretung oder den Behörden des russischen Innenministeriums ausgestellten Einladung erteilt. Für die deutschen Staatsangehörigen, die an oben genannten Reisen teilnehmen, gelten auch folgende Visaerleichterungen.
    Ohne förmliche Einladungen können den deutschen Staatsangehörigen Visa für eine einmalige Reise erteilt werden:
     - Teilnehmern an Regierungsprogrammen im Bereich des Kulturaustausches auf Einladung der gastgebenden Stellen, die von der Regierung der Russischen Föderation mit der Durchführung dieser Programme beauftragt worden sind;
    - Kulturschaffenden in beruflicher Eigenschaft auf Einladung des russischen Kulturministeriums;
    - Teilnehmern von Kulturaustauschprogrammen zwischen russischen und deutschen Partnerstädten auf Einladung der für Kulturangelegenheiten zuständigen Leiter und stellvertretenden Leiter der Administrationen der Subjekte der Russischen Föderation und der für Kulturfragen zuständigen Minister der Subjekte der Russischen Föderation (nicht der Partnerstädteämter).
    In den oben erwähnten Fällen (als auch beim Sport- und Jugendkontakten, Studienreisen) sollen die Einladungen der entsprechenden russischen Behörden oder Institutionen folgende Angaben beinhalten:
    •   Vor- und Nachname, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und Reisepassnummer des Reisenden;
    •   genaue Ein- und Ausreisetermine;
    •   Zweck der Reise und genaue Reiseroute;
       Datum, Stempel und Unterschrift des entsprechenden Leiters, Briefkopf der einladenden Behörde oder Institution.
    Die gleiche Regelung gilt für die deutschen Staatsangehörigen, die an internationalen Sportveranstaltungen teilnehmen (die unter der Verantwortung des Internationalen Olympischen Komitees, des Internationalen Parolympischen Komitees oder internationaler Sportverbände (- Föderationen), der Nationalen Olympischen und Parolympischen Komitees oder anderer russischer Sportverbände (- Föderationen) durchgeführt werden). Dabei wird eine Einladung vom Olympischen Komitee, Staatskomitee der Russischen Föderation für Körperkultur und Sport oder eines anderen russischen Sportverbands (- Föderation) benötigt.
    Ohne förmliche Einladungen dürfen auch Wissenschaftlern und wissenschaftlichen Angestellten Visa zur einmaligen Einreise erteilt werden. Dies erfolgt auf Einladung der Russischen Akademie der Wissenschaften, der Russischen Akademie der medizinischen Wissenschaften und des Ministeriums für Industrie, Wissenschaft und Technologie der Russischen Föderation.
    In den oben erwähnten Fällen sind Visagebührenbefreiungen nicht vorgesehen.
    Den deutschen Studenten und Doktoranten können auf der Grundlage entsprechender Abkommen zwischen Behörden oder Hochschulen für Studienreise auf Einladung der gastgebenden Hochschulen gebührenfreie Visa zur mehrfachen Einreise mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr erteilt werden. Dabei muss es in der Einladung der Hochschule bzw. betroffener russischen Behörde gesondert angegeben werden, mit welcher deutschen Hochschule oder Universität es ein Abkommen gibt, und dass eine gebührenfreie Visaerteilung beantragt wird.
    Nach der Einreise können die an diese Personen ausgestellten Visa, deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, auf Einladung der gastgebenden Hochschule durch die Behörden des Innern der Russischen Föderation im Wege der Ausstellung von Visa zur mehrfachen Einreise mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr verlängert werden.
    Auf der Grundlage von Abkommen zwischen den Regierungen, Behörden oder Hochschulen können auch den Deutsch- und Russischlehrern, die zur Arbeit oder zu einem Studienaufenthalt entsandt werden, auf Einladung der gastgebenden Hochschule gebührenfreie Visa zur mehrfachen Einreise für einen Aufenthalt bis zu einem Jahr erteilt werden.
    Für Verlängerung dieser Visa gilt gleiche Regelung wie bei Studienreisen.
    Teilnehmern der Jugendkontakte (einschließend Schüleraustauschreisen) können Visa zur einmaligen Einreise auch ohne förmliche Einladung erteilt werden (wenn es sich um deutsche Staatsangehörige handelt). Die Einladungen der betroffenen russischen Behörden, Organisationen oder Schulen müssen in diesem Fall alle notwendigen Angaben (siehe oben) beeinhalten.
    Bei einem Schüleraustausch können neben Jugendlichen auch die Begleitpersonen von Visagebühren befreit werden (Gruppe bis 10 Schüler - 1 Erwachsener, Gruppe von 11 bis 20 Schüler - 2 Erwachsene usw.).
    Bei Jugendkontakten werden die Teilnehmer von Visagebühren befreit, wenn entsprechende Reisen im Programm der Jugendpolitischen Zusammenarbeit zwischen der Russischen Föderation und der Bundesrepublik Deutschland (wird jährlich vom Gemischten Deutsch-Russischen Jugendrat zusammengefasst) vorgesehen sind. Teilnehmern von deutscher Seite wird hierüber eine entsprechende Bescheinigung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, bzw. des Bundesverwaltungsamtes, der Obersten Jugendbehörden der Länder oder der kommunalen Jugendämter erteilt. Diese Bescheinigung oder deren Kopie ist bei Visabeantragung vorzulegen
    In allen anderen Fällen, wenn die Einladung eine Reise mit Zweck "Jugendkontakte" vorsieht und die Beantragung einer gebührenfreien Visaerteilung beinhaltet, wird die Entscheidung über die Gebührenbefreiung vom Generalkonsulat getroffen.

2. Für Touristen (auch Individualreisende) ist eine Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters mit folgenden Angaben erforderlich:
1) Nummer der Reisebestätigung mit der Schreibmaschine oder typographisch lesbar angegeben;
2) Art des beantragten Visums (1-malig oder 2-malig);
3) Staatsangehörigkeit;
4) Ein- und Ausreisedaten für Russland (max. 1 Monat);
5) Name und Vorname des ausländischen Bürgers, an wen die Bestätigung gerichtet ist;
6) Geburtsdatum bzw. Ort und Geschlecht des ausländischen Bürgers;
7) Passnummer des ausländischen Bürgers;
8) Zweck der Reise (Tourismus, Autotourismus, Tourismus mit bestimmten Zwecken, Jagdtourismus);
9) Reiseziel und Aufenthaltsort;
10) Adresse des Reiseveranstalters und seine Ref. Nr. gemäß der Liste der touristischen Organisationen, die Reisen für Russland îrganisieren;
11) zusätzliche Angaben.
Eine solche Reisebestätigung wird von einem bevollmächtigten Mitarbeiter des Reiseveranstalters unterschrieben und mit einem Stempel dieses Reiseveranstalters versiegelt.
Weiterhin muss ebenfalls eine Reisebestätigung des deutschen Reisebüros oder ein Voucher des russischen Reiseveranstalters (in dem Fall, wenn die Reise direkt  über das russische Reisebüro oder Hotel gebucht wird) vorgelegt werden.
Wiederholen Sie die wichtigsten Angaben im Visumantrag mit genauer Beschreibung der Reiseroute (was bei Bus- und kombinierten Reisen sehr wichtig ist, weil ein Spezialvermerk im Visum einzuholen ist).
Für individuelle Reisen mit dem PKW/Wohnmobil/Motorrad auf den freigegebenen Strecken und für Reisen mit der Transsibirischen Eisenbahn ist ebenso die o.e. Reisebestätigung erforderlich.
Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!

Bei touristischen Gruppenreisen soll zusätzlich eine Gruppenliste beigefügt werden, in der die einzelnen Teilnehmer in numerischer Reihenfolge mit Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Passnummern und Nationalitäten aufzuführen sind. Weiterhin sind Reisedaten, Reiseroute, Reiseart sowie ggf. Grenzübergangsstellen zu vermerken. Diese Gruppenliste soll vom russischen Partner-Reiseveranstalter mit Ref.-Nr., Datum, Stempel und Unterschrift bestätigt werden und den unter Punkt 1 bis 4 erwähnten Unterlagen beigefügt werden. Reisepässe und Visaanträge werden entsprechend der Gruppenliste jeweils durchnumeriert und in getrennten Stapeln gebunden eingereicht.

Tipp:
Die Touristenvisa müssen spätestens 24 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.


3.Bei Transitvisa werden folgende Unterlagen zusätzlich eingereicht:
             >Kopie des ausgefüllten Visumantrages.
             >Kopie des Visums für das Drittland.
Tipp:
Wenn Sie kein Visum für die Reise in ein Drittland brauchen (z.B. deutsche Staatsbürger für die baltischen Staaten), bitte, eine Reisebestätigung fürs Drittland sowie Fahr- oder Flugtickets beifügen.


4. Privatvisa werden aufgrund einer förmlichen Einladung (die nur im Original vorzulegen ist) erteilt. Diese Einladung wird von russischen Staatsbürgern bei den örtlichen Innenministerium-Behörden eingeholt. Geben Sie bitte Ihre genaue Ein- bzw. Ausreisedaten im Visumantrag und die Reiseart (Flugzeug, PKW, Motorrad u.s.w.) an.

Tipp:
Wenn das Kind ohne Eltern (mit Begleitperson) oder mit einem von seinen Eltern nach Russland reist, sollen die Eltern beim deutschen Notar eine
Erklärung machen, Sie seien einverstanden, dass ihr Kind Deutschland für einen bestimmten Zeitraum verlässt.