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Aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit wurden seit dem 01.11.2010 Veränderungen des Beantragungsverfahrens für die deutschen Staatsbürger eingeführt. Für die Beantragung der Visa sind jetzt Nachweise, die für Ihre Rückkehrwilligkeit in Ihren Aufenthaltsstaat sprechen, erforderlich. Bei den Privat- und Touristenreisen: Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung (im Original), Registrierung der eigenen Firma (Original mit einfacher Kopie) oder Nachweis von Wohneigentum. Bei den Geschäftsvisa: Vorlage und Registrierung der eigenen Firma (bei selbständig Erwerbstätigen) oder Bestätigung des Arbeitsgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des/der Arbeitsnehmers/in in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise ergeben.
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Die Visumbeantragung kann persönlich, über ein Reisebüro oder per Kurier (keine Expresspost-Kuriere gemeint) erfolgen. Folgende Unterlagen sind dabei vorzulegen (unvollständige Unterlagen und nicht vollständig ausgefüllte Visumanträge werden nicht angenommen):
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1. |
Original-Reisepass (keine Passkopien) oder Kinderausweis. Der Reisepass soll mindestens 6 Monate (für deutsche Staatsbürger – 3 Monate) über das Ende der Reise hinaus gültig sein. Außerdem soll der Pass bzw. Kinderausweis über mindestens 2 leere Seiten zwecks Einklebens des Visums verfügen.
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2. |
In Blockschrift
oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich
unterschriebener
Visumantrag.
Alle Fragen des Visumantrages sind richtig und vollständig zu
beantworten.
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3. |
Auf dem Visumantrag festgeklebtes Passbild (keine Ablichtungen), Format 3x4 cm. Fotos im Profil, mit Mütze sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, werden nicht akzeptiert.
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4. |
Reisekrankenversicherungnachweis von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen sowie in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefülltes Versicherungskartenformular. Daten im Versicherungskartenformular sollen mit Daten im Visumantrag zusammenfallen.
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5. |
Einladung / Reisebestätigung. |
Tipps:
Bei Bus- PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechendes Vermerk im
Visumantrag sowie in der Einladung erforderlich; unbedingt Kennzeichen,
Modell und Farbe des Kraftfahrzeuges angeben. Diese Angaben werden in
das Visum übertragen.
Für mitreisende Kinder, die im Pass der Eltern eingetragen sind - ein
entsprechendes Vermerk im Visumantrag sowie in der Einladung jenes
Elternteils, in dessen Visum das Kind eingetragen wird. Achtung: das
Lichtbild des Kindes, das im Reisepass der Eltern eingetragen ist, soll
in diesem Pass eingeklebt sein.
1. Für Geschäfts- und Dienstreisen wird zur Visumbeantragung eine
vom russischen Außenministerium, seiner entsprechenden regionalen
Vertretung, oder den Behörden des russischen Innenministeriums
ausgestellte förmliche Einladung benötigt.
Die Einladung ist von Vertretern russischer Firmen, Institutionen oder
Organisationen bzw. anderer Einrichtungen bei der Konsularabteilung des
Außenministeriums der Russischen Föderation oder bei den Vertretungen
des Außenministeriums in den Regionen oder Behörden des russischen
Innenministeriums für die einzuladenden Personen mit einem gesonderten
Formular zu beantragen (dazu benötigt Ihr Partner in Russland Passkopien
der einzuladenden Personen). Nur aufgrund dieses Antrags wird eine
entsprechende Einladung auf einem speziellen Formular mit Kopfbogen,
Stempel und Unterschrift ausgestellt, welches dann dem ausländischen
Besucher von seinem russischen Partner für die Visumbeantragung
zugeleitet werden soll.
Tipp:
Visa für die Teilnehmer der Kultur-, Jugend- oder
Schüleraustauschreisen, als auch Reisen mit dem Zweck Studienaufenthalt,
humanitäre bzw. karitative Hilfe werden aufgrund einer vom russischen
Außenministerium, seiner regionalen Vertretung oder den Behörden des
russischen Innenministeriums ausgestellten Einladung erteilt. Für die
deutschen Staatsangehörigen, die an oben genannten Reisen teilnehmen,
gelten auch folgende Visaerleichterungen.
Ohne förmliche Einladungen können den deutschen Staatsangehörigen
Visa für eine einmalige Reise erteilt werden:
- Teilnehmern an Regierungsprogrammen im Bereich des
Kulturaustausches auf Einladung der gastgebenden Stellen, die von der
Regierung der Russischen Föderation mit der Durchführung dieser
Programme beauftragt worden sind;
- Kulturschaffenden in beruflicher Eigenschaft auf Einladung des
russischen Kulturministeriums;
- Teilnehmern von Kulturaustauschprogrammen zwischen russischen und
deutschen Partnerstädten auf Einladung der für Kulturangelegenheiten
zuständigen Leiter und stellvertretenden Leiter der Administrationen der
Subjekte der Russischen Föderation und der für Kulturfragen zuständigen
Minister der Subjekte der Russischen Föderation (nicht der
Partnerstädteämter).
In den oben erwähnten Fällen (als auch beim Sport- und
Jugendkontakten, Studienreisen) sollen die Einladungen der
entsprechenden russischen Behörden oder Institutionen folgende Angaben
beinhalten:
• Vor- und Nachname, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und
Reisepassnummer des Reisenden;
• genaue Ein- und Ausreisetermine;
• Zweck der Reise und genaue Reiseroute;
•
Datum, Stempel und Unterschrift des entsprechenden Leiters,
Briefkopf der einladenden Behörde oder Institution.
Die gleiche Regelung gilt für die deutschen Staatsangehörigen, die
an internationalen Sportveranstaltungen teilnehmen (die unter der
Verantwortung des Internationalen Olympischen Komitees, des
Internationalen Parolympischen Komitees oder internationaler
Sportverbände (- Föderationen), der Nationalen Olympischen und
Parolympischen Komitees oder anderer russischer Sportverbände (-
Föderationen) durchgeführt werden). Dabei wird eine Einladung vom
Olympischen Komitee, Staatskomitee der Russischen Föderation für
Körperkultur und Sport oder eines anderen russischen Sportverbands (-
Föderation) benötigt.
Ohne förmliche Einladungen dürfen auch Wissenschaftlern und
wissenschaftlichen Angestellten Visa zur einmaligen Einreise erteilt
werden. Dies erfolgt auf Einladung der Russischen Akademie der
Wissenschaften, der Russischen Akademie der medizinischen Wissenschaften
und des Ministeriums für Industrie, Wissenschaft und Technologie der
Russischen Föderation.
In den oben erwähnten Fällen sind Visagebührenbefreiungen nicht
vorgesehen.
Den deutschen Studenten
und Doktoranten können auf der Grundlage entsprechender Abkommen
zwischen Behörden oder Hochschulen für Studienreise auf Einladung der
gastgebenden Hochschulen gebührenfreie Visa zur mehrfachen Einreise mit
einer Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr erteilt werden. Dabei muss
es in der Einladung der Hochschule bzw. betroffener russischen Behörde
gesondert angegeben werden, mit welcher deutschen Hochschule oder
Universität es ein Abkommen gibt, und dass eine gebührenfreie
Visaerteilung beantragt wird.
Nach der Einreise können die an diese Personen ausgestellten Visa,
deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, auf Einladung der gastgebenden
Hochschule durch die Behörden des Innern der Russischen Föderation
im Wege der Ausstellung von Visa zur mehrfachen Einreise mit einer
Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr verlängert werden.
Auf der Grundlage von Abkommen zwischen den Regierungen, Behörden
oder Hochschulen können auch den Deutsch- und Russischlehrern, die zur
Arbeit oder zu einem Studienaufenthalt entsandt werden, auf Einladung
der gastgebenden Hochschule gebührenfreie Visa zur mehrfachen Einreise
für einen Aufenthalt bis zu einem Jahr erteilt werden.
Für Verlängerung dieser Visa gilt gleiche Regelung wie bei
Studienreisen.
Teilnehmern der Jugendkontakte (einschließend
Schüleraustauschreisen) können Visa zur einmaligen Einreise auch ohne
förmliche Einladung erteilt werden (wenn es sich um deutsche
Staatsangehörige handelt). Die Einladungen der betroffenen russischen
Behörden, Organisationen oder Schulen müssen in diesem Fall alle
notwendigen Angaben (siehe oben) beeinhalten.
Bei einem Schüleraustausch können neben Jugendlichen auch die
Begleitpersonen von Visagebühren befreit werden (Gruppe bis 10 Schüler -
1 Erwachsener, Gruppe von 11 bis 20 Schüler - 2 Erwachsene usw.).
Bei Jugendkontakten werden die Teilnehmer von Visagebühren befreit,
wenn entsprechende Reisen im Programm der Jugendpolitischen
Zusammenarbeit zwischen der Russischen Föderation und der Bundesrepublik
Deutschland (wird jährlich vom Gemischten Deutsch-Russischen Jugendrat
zusammengefasst) vorgesehen sind. Teilnehmern von deutscher Seite wird
hierüber eine entsprechende Bescheinigung des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, bzw. des Bundesverwaltungsamtes,
der Obersten Jugendbehörden der Länder oder der kommunalen Jugendämter
erteilt. Diese Bescheinigung oder deren Kopie ist bei Visabeantragung
vorzulegen
In allen anderen Fällen, wenn die Einladung eine Reise mit Zweck
"Jugendkontakte" vorsieht und die Beantragung einer gebührenfreien
Visaerteilung beinhaltet, wird die Entscheidung über die
Gebührenbefreiung vom Generalkonsulat getroffen.
2. Für Touristen (auch Individualreisende) ist eine
Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters mit
folgenden Angaben erforderlich:
1) Nummer der Reisebestätigung mit der Schreibmaschine oder
typographisch lesbar angegeben;
2) Art des beantragten Visums (1-malig oder 2-malig);
3) Staatsangehörigkeit;
4) Ein- und Ausreisedaten für Russland (max. 1 Monat);
5) Name und Vorname des ausländischen Bürgers, an wen die
Bestätigung gerichtet ist;
6) Geburtsdatum bzw. Ort und Geschlecht des ausländischen
Bürgers;
7) Passnummer des ausländischen Bürgers;
8) Zweck der Reise (Tourismus, Autotourismus, Tourismus mit
bestimmten Zwecken, Jagdtourismus);
9) Reiseziel und Aufenthaltsort;
10) Adresse des Reiseveranstalters und seine Ref. Nr. gemäß der
Liste der touristischen Organisationen, die Reisen für Russland
îrganisieren;
11) zusätzliche Angaben.
Eine solche Reisebestätigung wird von einem bevollmächtigten Mitarbeiter
des Reiseveranstalters unterschrieben und mit einem Stempel dieses
Reiseveranstalters versiegelt.
Weiterhin muss ebenfalls eine Reisebestätigung des deutschen
Reisebüros oder ein Voucher des russischen Reiseveranstalters (in dem
Fall, wenn die Reise direkt über das russische Reisebüro oder Hotel
gebucht wird) vorgelegt werden.
Wiederholen Sie die wichtigsten Angaben im Visumantrag mit genauer
Beschreibung der Reiseroute (was bei Bus- und kombinierten Reisen
sehr wichtig ist, weil ein Spezialvermerk im Visum einzuholen ist).
Für individuelle Reisen mit dem PKW/Wohnmobil/Motorrad auf den
freigegebenen Strecken und für Reisen mit der Transsibirischen Eisenbahn
ist ebenso die o.e. Reisebestätigung erforderlich.
Fehlt eine dieser Unterlagen, kann kein Visum ausgestellt werden!
Bei touristischen Gruppenreisen soll zusätzlich eine Gruppenliste
beigefügt werden, in der die einzelnen Teilnehmer in numerischer
Reihenfolge mit Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Passnummern und
Nationalitäten aufzuführen sind. Weiterhin sind Reisedaten, Reiseroute,
Reiseart sowie ggf. Grenzübergangsstellen zu vermerken. Diese
Gruppenliste soll vom russischen Partner-Reiseveranstalter mit Ref.-Nr.,
Datum, Stempel und Unterschrift bestätigt werden und den unter Punkt 1
bis 4 erwähnten Unterlagen beigefügt werden. Reisepässe und Visaanträge
werden entsprechend der Gruppenliste jeweils durchnumeriert und in
getrennten Stapeln gebunden eingereicht.
Tipp:
Die Touristenvisa müssen spätestens 24 Stunden vor dem auf der
Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.
3.
Bei
Transitvisa werden folgende Unterlagen zusätzlich eingereicht:
>
Kopie
des ausgefüllten Visumantrages.
>
Kopie
des Visums für das Drittland.
Tipp:
Wenn Sie kein Visum für die Reise in ein Drittland brauchen (z.B.
deutsche Staatsbürger für die baltischen Staaten), bitte, eine
Reisebestätigung fürs Drittland sowie Fahr- oder Flugtickets beifügen.
4. Privatvisa werden aufgrund einer förmlichen Einladung (die
nur im Original vorzulegen ist) erteilt. Diese Einladung wird von
russischen Staatsbürgern bei den örtlichen Innenministerium-Behörden
eingeholt. Geben Sie bitte Ihre genaue Ein- bzw. Ausreisedaten im
Visumantrag und die Reiseart (Flugzeug, PKW, Motorrad u.s.w.) an.
Tipp:
Wenn das Kind ohne Eltern (mit Begleitperson) oder mit einem von seinen
Eltern nach Russland reist, sollen die Eltern beim deutschen Notar eine
Erklärung
machen, Sie seien einverstanden, dass ihr Kind Deutschland für einen
bestimmten Zeitraum verlässt.
